Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltung

  1. Wir liefern ausschließlich zu den nachstehenden Verkaufsbedingungen. Diese gelten für alle unsere Lieferungen, soweit nicht ausdrücklich schriftlich Abweichendes vereinbart wird.
  2. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für etwa später abgeschlossene Geschäfte zwischen uns und dem Besteller, selbst wenn im Einzelfall auf unsere Bedingungen nicht Bezug genommen worden ist.
  3. Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur dann, wenn ihre Geltung durch uns schriftlich anerkannt worden ist.

II. Vertragsabschluß

  1. Unsere Angebote sind stets freibleibend.
  2. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Als Bestätigung gilt auch der Zugang des Lieferscheins beim Besteller und die Ausführung der Lieferung.
  3. Maßgebend für den Inhalt des Auftrags ist allein die Auftragsbestätigung mit unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Mündliche Nebenabreden, Vertragsergänzungen oder Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

III. Preise

  1. Für die Berechnung sind die am Liefertag gültigen Preise maßgebend.
  2. Die Preise verstehen sich netto ab Werk; die gesetzliche Mehrwertsteuer wird gesondert ausgewiesen.

IV. Zahlungsbedingungen

  1. Unsere Rechnungen sind innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug in bar zu bezahlen. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum gewähren wir 2 % Skonto.
  2. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist von 30 Tagen ab Rechnungsdatum sind wir berechtigt, unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Zinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
  3. Die Annahme von Wechseln und Schecks behalten wir uns vor; in jedem Fall erfolgt die Annahme nur zahlungshalber. Die Kosten der Diskontierung und Einziehung trägt der Besteller.

V. Lieferung

  1. Liefertermine und Lieferfristen gelten stets nur annähernd. In Verzug kommen wir in jedem Fall erst durch eine nach Fälligkeit erfolgte Mahnung des Bestellers.
  2. Höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Lieferfristüberschreitungen von Vorlieferanten, Arbeitskräftemangel, Streiks, Aussperrungen, Verkehrsstörungen, das Fehlen behördlicher oder sonstiger für die Ausführung der Lieferung erforderlicher Genehmigungen befreien uns für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von der Verpflichtung zur Leistung, soweit die Störung nicht durch uns vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden ist. Dies gilt auch dann, wenn die Störung während eines bereits vorliegenden Verzugs eintritt.
  3. Kommen wir mit der Leistung in Verzug, so kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten, wenn er uns eine angemessene Nachfrist setzt und wir die Nachfrist fruchtlos verstreichen lassen; die Nachfrist muss mindestens 20 Tage betragen. Ansprüche auf Ersatz des Verzugsschadens und Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung sind auf die bei Vertragsabschluß für uns voraussehbaren Schäden beschränkt und der Höhe nach auf das 10fache des Warenwerts begrenzt. Dies gilt nicht, wenn Verzug oder Nichterfüllung durch uns vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind.
  4. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Teillieferungen können jeweils gesondert in Rechnung gestellt werden.
  5. Wir sind berechtigt, die bestellten Mengen um bis zu 10 % zu überschreiten oder zu unterschreiten.

VI. Versand

  1. Alle Sendungen reisen auf Gefahr des Bestellers. Dies gilt auch für eine eventuelle Rücksendung der Ware; Rücksendungen werden durch uns nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung angenommen.
  2. Versandart und Versandweg werden von uns gewählt; wir sind nicht verpflichtet, die Ware gegen Transportschäden zu versichern.
  3. Die Kosten des Versands trägt der Besteller. Bei Lieferungen mit einem Rechnungsbetrag von mindestens Euro 230,-- (ohne MwSt.) liefern wir frachtfrei Empfangsstation.

VII. Gewährleistung

  1. Ansprüche aufgrund eines Mangels der Lieferung bestehen nur, wenn uns der Mangel innerhalb von 10 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich angezeigt worden ist; dies gilt nicht für verborgene Mängel
  2. Sind durch uns Muster gegeben worden, so gelten für den Besteller zumutbare Abweichungen des Liefergegenstands vom Muster nicht als Mangel. Dasselbe gilt für zumutbare Farbabweichungen bei farbigen und bedruckten Erzeugnissen.
  3. Für Mängel der Ware leisten wir wie folgt Gewähr: a) Die Ware wird nach unserer Wahl nachgebessert, neu geliefert oder zum Fakturawert zurückgenommen. Für Ersatzstücke wird in gleicher Weise Gewähr geleistet wie für die Ware. Haben wir Nachbesserung oder Neulieferung gewählt und erfolgt die Nachbesserung oder Neulieferung nicht während einer unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten angemessenen Frist, so ist der Besteller nach Ablauf einer schriftlich gesetzten Nachfrist nach seiner Wahl zur Herabsetzung der Vergütung oder zur Rückgängigmachung des Vertrags berechtigt. b) Weist die Ware ausdrücklich zugesicherte Eigenschaften nicht auf, so kann der Besteller anstelle der unter lit. a) genannten Gewährleistungsrechte Schadensersatz verlangen. Für Mangelfolgeschäden haften wir jedoch nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  4. Weitergehende Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen; dies gilt auch für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluß oder aus positiver Vertragsverletzung. Schadensersatzansprüche wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung unserer vertraglichen oder vorvertraglichen Verpflichtungen bleiben unberührt.

VIII. Sonstige Rechte des Bestellers

  1. Der Besteller kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die uns obliegende Leistung vor Gefahrübergang infolge eines Umstandes unmöglich wird, den wir zu vertreten haben.
  2. Schadensersatzansprüche wegen Unmöglichkeit sind auf die bei Vertragsabschluß voraussehbaren Schäden beschränkt und der Höhe nach auf das 10fache des Warenwerts begrenzt. Dies gilt nicht, wenn wir die Unmöglichkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben.
  3. Die vorstehenden Ziffern 1 und 2 gelten im Falle des Unvermögens entsprechend.
  4. Soweit in diesen Verkaufsbedingungen Rechte und Ansprüche des Bestellers nicht ausdrücklich genannt werden, sind sie im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Ausgeschlossen sind insbesondere Schadensersatzansprüche wegen Verschuldens beim Vertragsabschluß, positiver Vertragsverletzung oder unerlaubter Handlung, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

IX. Auskunftserteilung

Auskünfte über Anwendungsmöglichkeiten unserer Produkte, technische Beratungen und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen, jedoch unverbindlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung. Auskünfte befreien den Besteller nicht von der eigenen Prüfung unserer Produkte auf ihre Eignung für die von ihm beabsichtigten Verfahren und Zwecke.

X. Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag einschließlich aller Nebenforderungen sowie aller im Zeitpunkt des Abschlusses des Liefervertrags aus anderen Verträgen gegen den Besteller bestehenden Forderungen bis zur Einlösung der hergegebenen Schecks und Wechsel vor.
  2. Bei Verarbeitung oder Verbindung unseres Materials mit anderen Sachen überträgt uns der Auftragnehmer Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Werts unseres Materials zum Wert des anderen Materials. Die Besitzübergabe wird dadurch ersetzt, dass der Auftragnehmer die Sache für uns unentgeltlich mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns verwahrt.
  3. Alle Forderungen aus dem Verkauf von Waren, die in unserem Eigentum oder Miteigentum stehen, tritt der Besteller einschließlich aller Nebenrechte - gegebenenfalls in Höhe unseres Miteigentumsanteils an uns ab.
  4. Solange der Besteller in der Lage ist, seinen Verpflichtungen uns gegenüber nachzukommen, ist er berechtigt, über unser Vorbehaltseigentum und über unsere Forderungen im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen; außergewöhnliche Verfügungen wie Verpfändungen, Sicherungsübereignungen und Abtretungen sind unzulässig.
  5. Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Besteller nach Mahnung zur Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Waren verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung des Liefergegenstandes gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.
  6. Beteiligt sich der Besteller an den Kosten von Werkzeugen oder Einrichtungen, so erwirbt er hierdurch keinen Anspruch auf die Übertragung des Eigentums an dem Werkzeug oder der Einrichtung.

XI. Aufrechnung, Zurückbehaltung

Die Aufrechnung gegen unsere Forderungen ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht gegen unsere Forderungen steht dem Besteller nur zu, wenn das Zurückbehaltungsrecht auf dem selben Vertragsverhältnis beruht wie unsere Ansprüche.

XII. Schlussbestimmungen

  1. Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen ist 75382 Althengstett.
  2. Soweit gesetzlich zulässig, ist Calw als Gerichtsstand vereinbart. Wir sind berechtigt, auch am Sitz des Bestellers zu klagen.

Ergänzung der allgemeinen Lieferbedingungen für weiterverarbeitete Produkte:

  1. Aus der Bestellung muß eindeutig ersichtlich sein, wie die Ausführung des Auftrages gewünscht wird. Für Fehler, die auf unklare oder mißverständliche Angaben in der Auftragserteilung zurückzuführen sind, ist allein der Besteller selbst verantwortlich.
  2. Durch den Besteller zur Weiterverarbeitung beigestellte Produkte können durch uns nicht geprüft werden. Fehlerhafte beigestellte Produkte werden verarbeitet und die Zusatzleistungen in Rechnung gestellt. Für die Beschädigung oder Zerstörung von beigestellten Produkten während der Weiterverarbeitung übernehmen wir keine Gewährleistung und Haftung.
  3. Insbesondere bei Sonderfertigungen sind Unter- oder Überlieferungen bis zu 10 % abzunehmen und werden berechnet.
  4. Zulässige Abweichungen in Güte und Färbung des Grundstoffes, wie Druckfarben, sind stets vorbehalten und geben keinen Grund zur Beanstandung. Geringfügige Farb- und Schriftbildabweichungen, sowie materialbedingte Druckquetschungen werden von uns nicht als Mängel anerkannt. Auf Folienfarben der Vorlieferanten haben wir keinen Einfluss, daher können wir keine speziellen Farb-Nuancen als Lieferwunsch oder -bedingung anerkennen.
  5. Eine Gleichheit zwischen Mustern, Andruck-, oder Anstanzmustern und dem Auflagendruck und/oder der Auflagenstanzung kann nur eingeschränkt gewährleistet werden.
  6. Von uns beschaffte Werkzeuge, Klischees und andere Druck und Stanzwerkzeuge bleiben unser Eigentum und unser Besitz, auch wenn sie dem Auftraggeber anteilig in Rechnung gestellt werden.
  7. Vom Besteller genehmigte Korrekturabzüge sind für die endgültige Druckausführung allein maßgebend.
  8. Unsere Empfehlungen und Vorschläge erfolgen nach bestem Wissen. Sie sind jedoch unverbindlich und schließen in jedem Fall eine Haftung und Gewährleistung für Schäden und Nachteile, gleich welcher Art, auch in Bezug auf die Schutzrechte Dritter, aus. Sie befreien den Besteller nicht von eigenen Versuchen und Prüfungen.

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